AGB

Allgemeine und Besondere Geschäftsbedingungen der PM10-AG, Neuhausstrasse 1, CH-4019 Basel

A. Allgemeine Geschäftsbedingungen der PM10-AG

0. Begriffsdefinition

In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und in den besonderen Geschäftsbedingungen, der Widerrufsbelehrung und den Datenschutzerklärungen wird die PM10-AG mit „wir" oder mit „PM10-AG" bezeichnet.

Der Vertragspartner der PM10-AG bzw. der potenzielle Vertragspartner der PM10-AG wird mit „Kunden bezeichnet.

1. Geltungsbereich

1.1. Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen nur aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Die besonderen Geschäftsbedingungen gelten nur in und für die dort benannten Personenkreise und Vertriebsarten; sie ergänzen bzw. ersetzen Regelungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen soweit dort benannt. Soweit keine Regelung in den Geschäftsbedingungen vorgenommen wurde, geltend die gesetzlichen Bestimmungen der Schweiz.

1.2. Abweichungen von den Geschäftsbedingungen sind nur möglich, wenn die PM10-AG dem schriftlich zustimmt; die Zustimmung hat durch einen gesetzlichen Vertreter der PM10-AG zu erfolgen.

2. Angebote

Unsere Angebote sind freibleibend. Mangels anderweitiger Regelung besteht kein Rechtsanspruch eines Dritten (Kunden) auf Abschluss eines Kaufvertrages.

3. Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsregeln.

4. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Firma PM10-AG.

5. Gerichtsstand

Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des privaten oder öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertrag, Basel-Stadt. Im Übrigen gilt der gesetzliche Gerichtsstand. Wir behalten uns vor eine Klage am Wohnsitzgericht des Kunden einzureichen.

6. Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einer Regelung in den Geschäftsbedingungen lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

7. Ergänzende Geschäftsbedingungen

Es gelten weiterhin die nachfolgenden ergänzenden Geschäftsbedingungen:

  • Geschäftsbedingungen für den Kauf über den Online-Shop der PM10-AG, per E-Mail oder Brief (nachfolgend B.I.)
  • Geschäftsbedingungen für Unternehmer (nachfolgend B.II.)

 

B. Besondere Geschäftsbedingungen der PM10-AG

Es gelten weiterhin die nachfolgenden ergänzenden Geschäftsbedingungen:

  • Geschäftsbedingungen für den Kauf über den Online-Shop der PM10-AG, per E-Mail oder Brief
  • Geschäftsbedingungen für Unternehmer

 

I. Ergänzende Geschäftsbedingungen für den Kauf über den Online-Shop der PM10-AG, per E-Mail oder Brief

0. Die PM10-AG unterhält auf ihrer Webseite http://www.pm10-ag.ch einen Online-Shop. Ergänzend zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Buchstabe A.) gelten im Falle einer Bestellung über den Online-Shop die nachfolgenden Regelungen. Diese Regelungen gelten auch, wenn die Bestellung nicht direkt über den Online-Shop durch Nutzung des Online-Formulars erfolgt, sondern per E-Mail oder Brief.

1. Die Bestellungen im Online-Shop erfolgen online durch Nutzung des dortigen Online-Formulars Warenkorb. Im Übrigen können sie auch per E-Mail oder Brief erfolgen; anzugeben sind jeweils der vollständige Vor- und Nachname sowie die Privat- bzw. Geschäftsanschrift.

2. Wir behalten uns vor, eine Bestellung nicht anzunehmen. Die Eingangsbestätigung über die Bestellung stellt noch keine Annahme der Bestellung dar. Die Annahme der Bestellung erfolgt durch ausdrückliche Erklärung durch die PM10-AG oder durch Versendung der bestellten Ware innerhalb von sieben Tagen nach der Bestellung.

3. Erfolgt eine Zahlung der bestellten Ware vor Annahme der Bestellung durch die PM10-AG, lehnt diese aber die Annahme (z.B. da die bestellte Ware nicht vorrätig ist) ab, erfolgt eine Rückzahlung.

4. Versandkosten

4.1. Alle anfallenden Versandkosten sind beim Kauf direkt über das Online-Formular im Online-Shop beim Bestellvorgang unter "Zusammenfassung der Bestellung" zu finden.

Innerhalb der Schweiz liefern wir die bestellten Artikel ab einem Bestellwert von CHF 50,- versandkostenfrei. Unter CHF 50,- fallen CHF 8,90 als Versandkostenpauschale an. In Ausnahmefällen und bei Sonderaktionen können die Versandkosten abweichen; darauf wird gesondert hingewiesen.

Auf Ihren Wunsch und unter Berücksichtigung eventuell höherer Versandkosten organisieren wir besondere Versendungsarten (Sofort-Kurier, Samstagszustellung, Express-Zustellung, u.a.). Wir informieren vorher über die dadurch entstehenden Kosten.

4.2. Ein Versand erfolgt grundsätzlich nur innerhalb der Schweiz. Ausnahmen sind abzustimmen.

5. Die PM10-AG gewährt dem Kunden ein Widerrufsrecht. Wird dies vom Kunden in Anspruch genommen, hat dieser die Ware im original Versandpaket und auf eigene Kosten innerhalb von 7 Tagen zurückzuschicken.

6. Jede Weitergabe oder Veröffentlichung von Gutscheincodes und -links ist untersagt.

 

II. Ergänzende Geschäftsbedingungen für Unternehmer

0. Unternehmer (nachfolgend auch Kunde genannt) ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Eine rechtsfähige Personengesellschaft ist eine Personengesellschaft, die mit der Fähigkeit ausgestattet ist, Rechte zu erwerben und Verbindlichkeiten einzugehen.

1. Die den Geschäftsbedingungen der PM10-AG widersprechenden Geschäftsbedingungen oder Einkaufsbedingungen des Kunden wird auch für den Fall widersprochen, dass sie der PM10-AG in einem Bestätigungsschreiben oder auf sonstige Weise übermittelt werden.

2. Mündliche Nebenabreden, Zusicherungen oder Garantieerklärungen, der Ausschluss, die Änderung oder Ergänzung der Geschäftsbedingungen der PM10-AG bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Zustimmung durch den Geschäftsführer oder eines Prokuristen der PM10-AG.

3. An allen dem Kunden im Zusammenhang mit der Auftragserteilung überlassenen Unterlagen, wie z.B. Kalkulationen, Zeichnungen, behalten wir das ausschliessliche Eigentums- und Urheberrecht. Diese Unterlagen dürfen Dritten, soweit dem nicht gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen, nur nach unserer ausdrücklichen Zustimmung (zu erteilen vom Geschäftsführer oder einem Prokuristen) zugänglich gemacht werden. Auf unsere Anforderung sind diese Unterlagen, nehmen wir den Auftrag nicht an, an uns kostenfrei unverzüglich zurückzusenden.

4. Preise

4.1. Mangels anderweitiger Vereinbarung gelten unsere Preise gemäss der jeweils gültigen Preisliste zuzüglich Mehrwertsteuer in jeweils gesetzlicher Höhe und zuzüglich Verpackung und Lieferung, deren Kosten gesondert in Rechnung gestellt werden.

4.2. Die Zahlung hat ausschliesslich auf ein von uns benanntes Konto zu erfolgen, und zwar innerhalb von zehn Tagen nach erfolgter Lieferung (Lieferung ist mangels anderer Vereinbarung der Zeitpunkt, zu dem die Ware das Werk zur Verbringung an den Kunden verlässt).

4.3. Bei Vereinbarung von Teillieferungen behalten wir uns eine Preiserhöhung vor, wenn die Teillieferungen mehr als sechs Wochen nach Vertragsschluss liegen und sich die Löhne oder Materialkosten erhöht haben; die Erhöhung erfolgt um den entsprechenden Prozentsatz, und sie betrifft die noch nicht durchgeführten Teillieferungen. Wir werden den Kunden vorher die neuen Preise mitteilen; er hat ein Recht zur Kündigung des Vertrages in Bezug auf die noch offenen Teillieferungen, wenn die Erhöhung sich auf mehr als zehn Prozent vom ursprünglichen bzw. zuletzt gültigen Preis beläuft.

5. Der Kunde kann gegen Forderungen von uns nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungs- oder Leistungsverweigerungsrecht steht dem Kunden wegen Mängeln nur zu, die aus demselben Vertragsverhältnis mit uns stammen.

6. Lieferung

6.1. Eine vertragliche Lieferzeit ist von uns nur einzuhalten, wenn der Kunde seinen Verpflichtungen nachgekommen ist; die Einrede des nichterfüllten Vertrages bleibt uns erhalten.

6.2. Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, ist der Kunde verpflichtet, uns den dadurch entstandenen Schaden zu ersetzen. Die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Ware nach Eintritt eines Annahme- oder Schuldnerverzugs des Kunden trägt der Kunde.

6.3. Im Falle eines durch uns nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführten Lieferverzugs haften wir für jeden vollendeten Monat pauschal mit 3% des Lieferwerts, maximal mit 15%. Dem Kunden steht ein entschädigungsloses ausserordentliches Rücktrittsrecht vom Vertrag zu; weitergehende Ansprüche (Schadensersatz oder ähnliches) stehen dem Kunden nicht zu.

6.4. Ereignisse höherer Gewalt, Aussperrungen, Streiks, Rohstoffmangel, Betriebsstörungen, Aufruhr, Krieg und andere von uns nicht zu vertretende Umstände berechtigen uns, die Ausführung der Aufträge für die Dauer der Ereignisse auszusetzen, soweit wir diese Ereignisse oder ihre Folgen nicht unter Anwendung der uns im Einzelfall zumutbaren Sorgfalt abwenden können. Dem Kunden steht hieraus kein Schadensersatzanspruch zu.

6.5. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäfts mit unserem Zulieferer.

6.6. Verpackungsmaterial wird Eigentum des Kunden.

6.7. Die Wahl der Versandart erfolgt durch die PM10-AG, sollte nicht der Kunde Selbstabholer sein oder einen besonderen Auftrag diesbezüglich erteilen.

7. Gefahrübergang, Versicherung, Schadensanzeige

7.1. Eine Versendung der Ware an den Kunden erfolgt für diesen auf dessen Gefahr. Der Gefahrübergang erfolgt mit der Bereitstellung zum Abtransport. Dies gilt unabhängig davon, ob der Kunde die Ware selbst abholt oder die Versendung von der PM10-AG für diesen veranlasst wird und auch dann, wenn gemäss Vereinbarung die PM10-AG die Versandkosten trägt.

7.2. Eine Versicherung gegen Transportschäden erfolgt nur auf ausdrückliche Weisung des Kunden, der auch die Kosten der Versicherung zu zahlen hat.

7.3. Bei Ankunft, der von der PM10-AG für den Kunden versandten Ware am Bestimmungsort hat, der Kunde diese auf mögliche Schäden zu prüfen und eventuelle Transportschäden spätestens bei Ablieferung der Ware dem Frachtführer anzuzeigen, im eventuell vorliegenden Frachtbrief zu vermerken sowie den Frachtunternehmer und die PM10-AG unabhängig davon unverzüglich zu informieren. Ist ein Verlust oder eine Beschädigung der Ware äusserlich erkennbar und zeigt der Kunde den Verlust oder die Beschädigung nicht spätestens bei Ablieferung der Ware an, so wird vermutet, dass die Ware vollständig und unbeschädigt abgeliefert worden ist. Die Anzeige muss den Verlust oder die Beschädigung hinreichend deutlich kennzeichnen.

7.4. Die Vermutung nach Absatz 7.3. gilt auch, wenn der Verlust oder die Beschädigung äusserlich nicht erkennbar war und nicht innerhalb von sieben Tagen nach Ablieferung angezeigt worden ist. Eine Schadensanzeige hat in Textform schriftlich an die in der Auftragsbestätigung oder Lieferschein erwähnten Adresse zu erfolgen.

8. Eigentumsvorbehalt

8.1. Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren bis zur Bezahlung unserer Gesamtforderungen aus der Geschäftsverbindung vor. Das gilt auch dann, wenn der Kaufpreis für bestimmte, vom Kunden bezeichnete Warenlieferungen bezahlt ist, da das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für unsere Saldoforderung dient. Die Be- und Verarbeitung von uns gelieferter noch in unserem Eigentum stehender Ware, erfolgt stets in unserem Auftrag, ohne dass für uns Verbindlichkeiten hieraus erwachsen. Wird die in unserem Eigentum stehende Ware mit anderen Gegenständen vermischt, vermengt oder verbunden, so tritt der Kunde schon jetzt seine Eigentums- oder Miteigentumsrechte an dem neuen Gegenstand an uns ab und verwahrt den Gegenstand mit kaufmännischer Sorgfalt für uns. Der Kunde darf die in unserem Eigentum stehende Ware nur in regelmässigem Geschäftsverkehr veräussern, sofern er sich nicht in Zahlungsverzug befindet.

8.2. Der Kunde tritt schon mit Abschluss des Kaufvertrages zwischen ihm und uns die ihm aus der Veräusserung oder aus einem sonstigen Rechtsgrunde zustehenden Forderungen gegen seinen Abnehmer mit allen Nebenrechten sicherungshalber in voller Höhe an uns ab. Auf Verlangen von uns wird er uns Auskunft darüber erteilen, an wen er welche Waren veräussert hat.

8.3. Der Kunde bleibt zur Einziehung der Forderung so lange berechtigt, als er sich uns gegenüber nicht in Zahlungsverzug befindet. Übersteigt der Wert des uns zur Sicherung dienenden, unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstandes unsere Gesamtforderung um mehr als 20 %, so sind wir auf Verlangen des Kunden insoweit zur Rückübertragung verpflichtet.

9. Gewährleistung und Mängelrüge

9.1. Die Prüfung auf Vollständigkeit und Unversehrtheit der Ware ist Obliegenheit des Kunden nach Art. 201 OR.

9.2. Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten nach erfolgter Auslieferung der Ware an den Kunden. Diese Regelung gilt nicht, soweit das Gesetz längere Fristen zwingend vorschreibt sowie bei arglistigem Verschweigen eines Mangels. Rücksendungen sind mit uns abzustimmen.

9.3. Sollte die Ware einen Mangel aufweisen, der von uns zu vertreten ist, so werden wir bei fristgerechter Mängelrüge die Ware nach unserer Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist uns Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben.

9.4. Rückgriffsansprüche des Kunden wegen Mängeln der Ware bestehen nur, insoweit der Kunde mit seinen Abnehmern keine über die gesetzlich zwingenden Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat.

9.5. Im Falle des arglistigen Verschweigens eines Mangels oder im Falle der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit der Ware zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs richten sich die Rechte des Bestellers ausschliesslich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

9.6. Durch Sachmängel, die durch ungeeignete oder unsachgemässe Verwendung oder Inbetriebsetzung oder Lagerung oder Transport durch den Kunden oder Dritte, übliche Abnutzungen, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, die Verwendung von Zubehörteilen, die nicht durch die PM10-AG genehmigt sind, entstehen, stehen wir ebenso wenig ein, wie für die Folgen unsachgemässer und ohne unsere Einwilligung vorgenommener Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten des Kunden oder Dritter.

9.7. Will der Besteller nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware bei ihm, soweit dies zumutbar ist und sie nicht von uns zurückverlangt wird. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir den Mangel arglistig verursacht haben.

10. Haftungsbeschränkung

10.1. Für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von uns beruhen, sowie für Personenschäden haften wir nach Massgabe der gesetzlichen Bestimmungen. Im Falle leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die für die Erreichung des Vertragszwecks unverzichtbar sind, haften wir nach Massgabe der gesetzlichen Bestimmungen beschränkt auf solche Schäden, die für uns bei Vertragsabschluss nach Art und Umfang voraussehbar waren.

10.2. Die gesetzliche Haftung wegen des Fehlens einer etwaigen einer von uns garantierten Beschaffenheit oder nach dem Produktehaftpflichtgesetz bleibt unberührt.

10.3. Produkte der PM10-AG sind nicht für den US-amerikanischen und kanadischen Markt bestimmt. Sie dürfen dort auch weder vertrieben werden noch dorthin verbracht werden.

11. Erfüllungsort ist das jeweilige Werk, in dem die Ware hergestellt wird; bei Abholung an einem anderen Ort ist dies der Erfüllungsort.

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